Infos Schulleitung

Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

Wir freuen uns auf eine intensive Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Kollegium!

Im Folgenden haben wir wichtige Informationen für diese Zeit zusammengefasst, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:

Allgemeines

  • Die Quereinsteigenden ohne Prüfung (QOP) können ihre Qualifizierung jederzeit beginnen, sobald sie ihren Vertrag unterschrieben und ein Gespräch mit der Seminarleitung geführt haben (Terminvereinbarungen unter: 0511 – 22861641).
  • Das bedeutet, dass Sie ab dem Beginn der Qualifizierung die Teilnahme an Seminaren ermöglichen müssten. Die hierdurch entstehenden Unannehmlichkeiten (spontane Termine in für die Einführungstage…) sind weder für die QOP selbst, noch für Sie in der spontanen Unterrichtsplanveränderungen noch für uns erfreulich. Natürlich begrüßen auch wir eine möglichst zeitnahe Qualifizierung und so versuchen wir gemeinsam das Beste. Laut Handreichung vom 1.2.2019 des MK (bei uns digital erhältlich) hat sich die Umgehensweise u. a. dahingehend geändert, dass alle QOP, die zwei Fächer anerkannt bekommen haben, in diesen qualifiziert werden und natürlich nur in diesen beiden Fächern unterrichten. Außerdem erhalten alle QOP eine mehrtägige Einführungsveranstaltung (entweder durch uns oder durch das NLQ je nachdem, wann sie eingestellt werden).
  • In den folgenden 18 Monaten wird nun der / die QOP an unserem Studienseminar gemäß der von der Landesregierung für alle Lehrkräfte festgelegten Kompetenzen (im Anhang der APVO-Lehr) im pädagogischen (dienstags 11-15 Uhr) und mindestens einem Fachseminar (je nach Fach dienstags oder donnerstags von 11-14 Uhr oder 15-18 Uhr) qualifiziert (s. Anlage). Bei Nachfragen (Einteilung in mehrfach besetzte Fächer) melden Sie sich gern.

Einsatz in der Schule

  • Da Sie bei den QOP (im Gegensatz zu den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst) Dienstvorgesetzte / Dienstvorgesetzter sind, entscheiden Sie über den Einsatz der/des QOP, die weiteren Aufgaben (Vertretung, Aufsichten, Klassenfahrten usw.), ggf. Sonderurlaub und sammeln die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Um eine höchstmögliche Transparenz zu gewähren, bitten wir Sie trotzdem, Kopien der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einmal im Schuljahr uns zuzusenden, durch die/den QOP Klassenfahrten bei uns anzuzeigen und einen von dem/der QOP vorgelegten Stundenplan zu Beginn des Schulhalbjahres abzuzeichnen, den diese dann zeitnah bei uns einreichen. Die QOPs werden dazu aufgefordert, sich bei Krankheit auch im Seminar und bei den Ausbildenden per Mail zu melden.
  • Während der 18 Monate der Qualifizierung werden die QOPs laut Vertrag nur in den zugeordneten Lehrbefähigungsfächern eingesetzt, sonst macht eine Qualifizierung wenig Sinn.
  • Dienstags von 11 – 15 Uhr nehmen die QOPs vierzehntäglich am Pädagogikseminar teil und müssten in dieser Zeit ausgeplant werden. Die Fachseminare finden vierzehntäglich dienstags oder donnerstags von 11-14 Uhr oder 15-18 Uhr statt (genaue Termine s. Liste in der Anlage). Die QOPs können dann auch in diesem Zeitraum nicht im Unterricht eingesetzt werden.
  • Die QOP werden von einer Mentorin / einem Mentor an der Schule unterstützt (dafür bekommt diese 1 Anrechnungsstunde – Schlüssel 441). Es ist sinnvoll, wenn die Mentorin / der Mentor bei möglichst vielen Unterrichtsbesuchen der/des QOP und am anschließenden Gespräch (ca. eine dreiviertel Stunde) teilnehmen, um gemeinsam passgenaue Unterstützung verabreden zu können.
  • Aus unserer Erfahrung ist es für die QOP eine hohe Belastung, in das Unterrichten einzusteigen. Es wäre trotz der schwierigen Situation sinnvoll, die QOP möglichst viel in „Doppelsteckungen“ (möglichst mit der Mentorin) einzusetzen, schwierige Lerngruppen erfordern hohe pädagogische Professionalität und eignen sich für den Start ins Unterrichten wenig.

Organisatorischer Ablauf im Studienseminar

  • Nach Vertragsunterzeichnung führt die Seminarleitung ein individuelles Einführungsgespräch mit dem/der QOP (und mit Ihnen i. d. R. ein kurzes telefonisches Gespräch), in dem alle wichtigen Informationen mündlich und schriftlich mitgeteilt bzw. besprochen werden.
  • Für eine optimale Qualifizierung ist ein kontinuierlicher Austausch zwischen Seminar und Schulleitung erforderlich – spätestens beim ersten Unterrichtsbesuch gibt es die Möglichkeit, persönlich mit den betreuenden Pädagogikseminarleitungen ins Gespräch zu kommen (s. Anlage). Da wir keine aktualisierten Schuldaten bekommen, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns bitte über Änderungen oder Aktualisierungen von Schulleitungsmitgliedern, Kontaktdaten usw. zeitnah in Kenntnis setzen.
  • Es hat sich für alle Beteiligten als sehr effizient herausgestellt, im achten bis zehnten Monat ein Gespräch zwischen den Ausbildenden des Seminars und der Schule sowie natürlich dem/der QOP als Rückmeldung zum Stand der Qualifizierung und den möglichen weiteren Unterstützungen durchzuführen. Aus organisatorischen Gründen werden wir Sie und die Mentorin/den Mentor dazu entsprechend früh einladen. Das Gespräch dient der Transparenz über den Stand der Qualifizierung an Hand der zu erreichenden Kompetenzen (s. Anlage), der Formulierung zusätzlicher Unterstützungsmöglichkeiten und einem Austausch über den Qualifizierungsstand. Falls nötig, können gern zusätzliche Gespräche stattfinden.

Teilnahme an Seminarveranstaltungen

  • Für ihre Qualifizierung im Studienseminar bekommen die QOPs fünf Wochenstunden Ermäßigung.
  • Dafür arbeiten die QOPs 18 Monate aktiv in den pädagogischen Seminarsitzungen mit (14-täglich), dienstags von 11 – 15 Uhr; (s. o. und Terminplan in der Anlage) und müssen mindestens in einem fachdidaktischen Seminar (oder bei zwei anerkannten Fächern in zwei Seminaren) mitarbeiten (s. Vertrag und S. 5 Handreichung). Aus unserer Sicht ist es für eine professionelle Seminararbeit notwendig, dass die QOP daran kontinuierlich teilnehmen. Aus aktuellem Anlass eine Bitte: Wenn die QOP in Ausnahmefällen aus schulinternen Gründen (Zeugniskonferenzen z.B.) nicht im Seminar nicht anwesend sein können ist es wichtig, dass Sie möglichst frühzeitig (Anfang des Hj.) mit der Seminarleitung Kontakt aufnehmen.

Eignungsfeststellung / Gutachten

  • Sie schreiben als Dienstvorgesetzte/r für die nds. Landesschulbehörde nach der Hälfte der Probezeit (s. Vertrag) ein Kurzgutachten (Formblatt s. NLSchB Schul-Login).
  • Zum Ende der Qualifizierung (i. d. R. nach 18 Monaten) verfassen Sie ein Eignungsgutachten, in das kompetenzorientiert formulierte Stellungnahmen der Fachseminarleitungen und die Zusammenfassung mit einer Einschätzung der Seminarleitung (Kurzgutachten S. 5 Handreichung) einfließen können (diese liegen Ihnen nach 17 Monaten der Qualifizierung vor). Dann wird die NLSchB entscheiden, ob der Vertrag nach der Laufzeit entfristet wird.
  • Um einen qualifizierten Beitrag zu Ihrem Gutachten leisten zu können, halten wir es für sinnvoll, bei zwei Fächern mindestens zu sechs Unterrichtsbesuchen (zwei in Pädagogik, zwei in jedem Fach) zu kommen; im Vordergrund soll dabei die pädagogische und methodisch/didaktische Qualifizierung stehen. Wir senden Ihnen die kompetenzorientierten Stellungnahmen aus fachlicher und pädagogischer Sicht mit einer Zusammenfassung der Seminarleitung im siebzehnten Monat der Qualifizierung zu, die QOP bekommen laut Handreichung zunächst nur mein Kurzgutachten / meine Zusammenfassung zugesandt. .

Unterrichtsbesuche

  • Das Minimum an Unterrichtsbesuchen sind für uns: 2 UB in jedem anerkannten Fach (s. Vertrag) und 2 UB im Fach Pädagogik. Bei nur einem anerkannten Fach ist dringend angeraten mehr UB im Fach zu nutzen (s. Handreichung S. 7).
  • Wir empfehlen den QOP dringend, weitere Coachingmöglichkeiten und Unterrichtsbesuche bei uns anzufragen – alle Ausbildenden bei uns sind im Hinblick auf eine möglichst gute Qualifizierung bereit, diese zusätzliche Arbeit auf sich zu nehmen, wann immer Termine gefunden werden können. Natürlich können auch Sie bei uns nach weiteren Unterrichtscoachings fragen (Bitte über die Seminarleitung!).
  • Für die Unterrichtsbesuche legen die QOP einen Kurzentwurf (s. Handreichung S. 7) vor, den diese allen Zuschauenden am Tag selbst zukommen lassen. Der gezeigten Stunde schließt sich eine Besprechung von ca. 60 Minuten an, dabei ist die Anwesenheit der Schulleitung und der Mentorin/des Mentors in jedem Fall hilfreich. Für die entsprechende Freistellung und Umstellung im Stundenplan und die Bereitstellung eines Besprechungsraumes sind wir Ihnen sehr dankbar.