Infos für Schulleitungen

Informationen zum Vorbereitungsdienst und zu Qulaifizierungen für Schulleitungen

Organisation:

  • Unsere Seminartage sind Dienstag und Donnerstag, d. h. an diesen Tagen können die LiVD ein bis zwei Stunden im Unterricht eingesetzt werden, da sie im Anschluss Fachseminare oder pädagogische Seminare haben (z. T. bis abends um 18:00 Uhr). Abweichungen z. B. bei 14-tägigem Einsatz können im Einzelfall mit den Betroffenen oder der Seminarleitung besprochen werden.
  • Der Ausbildungsunterricht jeder LiVD beträgt 20 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und 16 Stunden betreuten Unterricht (BU), die auf drei Schulhalbjahre aufgeteilt sind. Im betreuten Unterricht unterrichten die LiVD „…bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft …“ (lt. § 7 der APVO-Lehr). Bei Lehrkräften im Anpassungslehrgang kann dies auf Grund individueller Verträge (z.B. Einstellung für nur 12 Monate) variieren. Die Fachlehrkräfte stehen im betreuten Unterricht beratend und unterstützend zur Verfügung und tragen die letzte Verantwortung u. a für Notengebung. Hospitationen der LiVD/LiAL gehören zu einem geringen Teil ebenfalls zum betreuten Unterricht, insbesondere in inklusiven Unterrichtszusammenhängen. Im Bereich der Praktika an den Universitäten haben die LiVD im Regelfall umfangreiche Hospitationspraxis erhalten und diese Erfahrungen professionell reflektiert – in diesem Teil der Ausbildung steht das „Unterrichten“ im Fokus.
  • Um sinnvoll das Planen von Unterricht zu erlernen (und evtl. auch Rückmeldung von Seiten der FSL oder FLK zu bekommen) sollten unsere Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Chance erhalten, auf Grundlage Ihrer Arbeitspläne und des KCs für beide Fächer Halbjahresplanungen für deren Ausbildungsunterricht zu erstellen.
  • Möglichst zeitnah in den ersten Schulwochen eines Halbjahres (wenn der eigenverantwortliche Unterricht (EU) und der betreute Unterricht (BU) bestimmt und organisiert sind) sollen alle LiVD/LiAL/QOP[1] ihren Stundenplan (Vordruck in der Kommunikationsplattform IServ) von Ihnen unterschrieben an ihre Pädagogikseminarleitungen weitergeben, damit eine angemessene Ausbildung im nächsten Halbjahr sichergestellt werden kann.
  • Um eine kompetenzorientierte Weiterentwicklung angemessen dokumentieren zu können, halten wir es für folgerichtig, neben den mindestens 2-3 beratenden Unterrichtsbesuchen in jedem Fach und in Pädagogik pro Fach mindestens zwei gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) durchzuführen.
  • Es ist sinnvoll, wenn Sie es durch entsprechende Freistellung ermöglichen können, dass die Fachlehrkräfte (FLK) zumindest bei Unterrichtsbesuchen im BU der LiVD/LiAL am anschließenden Gespräch (ca. eine Stunde) teilnehmen können. Im EU lässt sich dies nicht immer realisieren. Die FLK haben die Aufgabe, im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, die Weiterentwicklung der LiVD/LiAL zu unterstützen und sollen nicht deren Unterricht planen. Dafür ist es wichtig, dass die FLK die Auflistung der Kompetenzen lt. APVO-Lehr[2], welche die LiVD/LiAL im Laufe ihrer Ausbildung entwickeln sollen, schriftlich vorliegen haben. Diese bekommen die FLK als Kopien mit einem kurzen Brief zu ihren Aufgaben von den LiVD/LiAL zu Beginn der gemeinsamen Arbeit ausgehändigt (s. Anlage).

[1] Quereinsteigende ohne Prüfung (QOP)

[2] s. APVO-Lehr und ihre Durchführungsbestimmungen z. B. unter www.schure.de

Kooperation:

  • In den ersten Monaten der Ausbildung der LiVD/LiAL bittet die pädagogische Seminarleitung um ein Einstiegsgespräch mit Ihnen und der LiVD/LiAL, in dem noch einmal alle Rahmenbedingungen und eventuelle Fragen geklärt werden. Vor der Prüfung kann es bei Bedarf ein weiteres klärendes Gespräch in der Runde geben, um Unsicherheiten möglichst zu minimieren.
  • Ein reger Austausch über den Ausbildungsstand der LiVD/LiAL/Qualifizierungsstand der QOP wird von Seiten des Seminars ausdrücklich gewünscht. Gespräche über den Ausbildungsstand der LiVD/LiAL laufen im Seminar zwischen dem achten und zehnten Monat (d.h. im April und November). Bitte sprechen Sie doch unsere pädagogischen Seminarleitungen an, wenn es Neuigkeiten oder Probleme zu/mit den LiVD/LiAL gibt. Es wäre hilfreich, wenn Sie um diese Zeit auch ein Gespräch mit der LiVD / LiAL / dem QOP führten, um mit ihnen über den Ausbildungs-/Qualifizierungsstand in den von Ihnen zu beurteilenden Kompetenzen (Mitarbeit in der Schule, Elternarbeit, alltäglicher Unterricht …) zu sprechen und gegebenenfalls Erwartungen zu konkretisieren (s.u.).

Beurteilung der LiVD[1]:

  • Laut §10 der APVO-Lehr und deren Durchführungsbestimmungen bewerten Sie den Kompetenzerwerb der LiVD in der Schule bis zum Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats (Abgabe aus verwaltungstechnischen Gründen immer bis spätestens Anfang März bzw. Anfang September – das genaue Datum erfahren sie rechtzeitig) mit einer „ganzen“ Note nach § 13.1 APVO-Lehr (keine Kommazahlen), die Sie in der Anlage schriftlich begründen. Alle Kompetenzbereiche[2] sollten abgebildet werden, insbesondere stehen jedoch diejenigen im Fokus, die wir von Seiten des Studienseminars nicht oder nur zum Teil beurteilen können, wie: „…Mitarbeit in Konferenzen, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und ggf. außerunterrichtliche Aktivitäten und Engagement in Schulprojekten im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule“ (§ 10.3 DB zur APVO-Lehr). Die Schulleitung legt zu Beginn der Ausbildung gegenüber der LiVD dar, welche Beurteilungskriterien die Grundlage der Schulleiterbeurteilung bilden. Bitte geben Sie ungefähr zur Halbzeit der Ausbildung Ihrer LiVD eine Art „Zwischenstandsbericht“, damit diese danach die Chance und noch Zeit hat, sich ggf. gezielt weiterzuentwickeln. Damit Rechtssicherheit gewährleistet werden kann, empfiehlt sich eine nachvollziehbare Dokumentation der Bewertungsgrundlagen (z. B. Berichte von Fachlehrkräften, dem Kollegium, Einsichtnahmen in Klassenbücher)[3] Falls Sie noch Informationen, Vorlagen oder anonymisierte Beispiele benötigen, wenden Sie sich gern an uns.
  • Wir bitten Sie aus Gründen der Gleichbehandlung Ihre Ausbildungsnoten nicht in einem Vorgespräch mit Ihrem LiVD konkret zu benennen. Die LiVD bekommen alle Noten mit Begründungen und die Ausbildungsnote zum angegebenen Zeitpunkt von uns.

[1] Dies gilt nicht für LiAL – sie bekommen ein Gutachten vom MK auf der Grundlage der Stellungnahmen der Ausbildenden in Schule und Seminar.

[2] s. APVO-Lehr und ihre Durchführungsbestimmungen z. B. unter www.schure.de

[3] s. Handreichung zur Durchführung der Staatsprüfung gemäß APVO-Lehr vom 12.02.2015

Prüfung der LiVD[1]:

  • Das Frühstück bei Prüfungen ist nur dann auszurichten, wenn die Schule dies organisieren will ohne den Prüfling zu involvieren. In diesem Fall bezahlen alle Prüfungskommissionsmitglieder jeweils 4 EURO dafür. Die Prüflinge werden im Vorfeld darüber von der PSL befragt, so dass sich alle Beteiligten auf die Umstände frühzeitig einstellen können. In Corona-Zeiten haben wir erprobt, dass es auch gut ohne Frühstück funktioniert.
  • Da wir uns verordnungsgemäß in den mündlichen Prüfungen in Richtung fallorientierter Gruppenprüfungen orientieren, wird es vorkommen, dass die Prüfungsvorsitzende Sie darum bitten wird, das Protokoll der mündlichen Prüfung für die Prüfungsakte zu verfassen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Fachseminarleitungen und die Pädagogikseminarleitung (Prüfungsvorsitzende/r) dann in der gesamten mündlichen Prüfung mit Fragen beteiligt sind, so dass ein gleichzeitiges Protokollführen schwierig ist.
  • Darum hier noch einige Hinweise zur Protokollführung: Das Protokoll sollte stichpunktartig die Inhalte des Gesprächs verdeutlichen. Einzelne Fragen, Namen der Fragenden, Ebene der Gesprächsinhalte (Wissen, Handlung, Haltung) oder Qualität bzw. Schnelligkeit der Beantwortung sind nicht festzuhalten.
  • Zu den von uns halbjährlich ausgerichteten feierlichen Zeugnisausgaben und Verabschiedungen sind Sie als Schulleitung sowie die Fachlehrkräfte immer herzlich eingeladen, da wir Ihre Arbeit sehr wertschätzen. Sie finden immer Ende Januar und vor den Ferien im Sommer statt. Die genauen Termine sind Ihren LiVD frühzeitig bekannt.
  • Auch wenn im Ausnahmefall Absolvent*innen nach ihrer Prüfung mit voller Stundenzahl bei Ihnen arbeiten, sind diese noch im Vorbereitungsdienst und müssen für alle Seminarangelegenheiten von Ihnen freigestellt werden.
  • [1] Dies gilt nicht für LiAL- sie legen keine Prüfung ab.

Verschiedenes:

  • Bitte bedenken Sie bei Terminierung der Zeugniskonferenzen, Klassenkonferenzen und der Vorstellunggespräche, dass unsere LiVD/LiAL ein Recht auf die Teilnahme an ihren Seminaren (auch nach ihrer Prüfung) haben. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere bekannten Seminarzeiten – wo immer es geht – frei von verpflichtenden Schulterminen halten könnten. Wenn dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein sollte, bitten wir um sehr rechtzeitige Benachrichtigung.
  • Den LiVD/LiAL darf lt. Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr §3.2 „…die Verantwortung für Aufsichten und Schulveranstaltungen wie z.B. Klassen- und Studienfahrten nur im beschränkten Maße übertragen werden…“. Für uns bedeutet dies: Nicht mehr als eine Aufsicht pro Woche und eine Klassenfahrt pro Vorbereitungsdienst. Für die Teilnahme an einer Klassenfahrt ist vorher von der LiVD ein Antrag auszufüllen.
  • „Zu Vertretungsstunden sollen LiVD/LiAL nur in Klassen/Lerngruppen/ Fächern …. herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen. Die durchschnittliche Stundenanzahl des Ausbildungsunterrichts soll hierdurch nicht überschritten werden.“ (s. Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr).
  • Da wir keine aktualisierten Schuldaten bekommen, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns bei Änderungen oder Aktualisierungen von Schulleitungsmitgliedern, Kontaktdaten usw. zeitnah in Kenntnis setzen. Vielen Dank!
  • Als Dienstvorgesetzte der LiVD/LiAL ist es Aufgabe der Seminarleitung, deren gesammelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Anzeigen von Nebentätigkeiten, Anträge auf Sonderurlaub usw. zu unterschreiben. Gängige Praxis ist, dass Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der Schule sammeln und gesammelt nach ca. einem Schuljahr uns zusenden. Sollte es zu Arbeitsunfähigkeiten von über vier Wochen kommen, bitten wir um zeitnahe Rückmeldung.

Weitere Informationen:

  • Lehrkräfte, die einen Anpassungslehrgang durchlaufen (LiAL): Sie haben im Prinzip die gleichen Aufgaben und Rechte wie unsere LiVD, wobei sie keine schriftliche Arbeit verfassen müssen. Statt einer Prüfung gibt die Seminarleitung jedoch nach neun Monaten einen mündlichen Bericht an das Kultusministerium und verfasst nach 18 Monaten ein Gutachten, für welches die Einschätzungen aller Ausbildenden beschreibend zusammengefasst werden. Die Seminarleitung freut sich ebenfalls über einen schriftlichen Beitrag der Schulleitung. In jedem Fall suchen die betreffenden pädagogischen Seminarleitungen frühzeitig das Gespräch mit den an der Schule involvierten Personen. Bei Einschätzung des Leistungsstandes dieser Lehrkräfte, der den Ansprüchen (noch) nicht genügt, kann in Absprache mit allen Beteiligten von der Seminarleitung um eine Verlängerung um ein Halbjahr gebeten werden.
  • Stammschulen der Fachseminarleitungen: Für unsere Fachseminarleitungen und Fachseminarleitungen mit besonderen Aufgaben (Pädagogikseminarleitungen) ist es kaum möglich, ihren Aufgaben in der Ausbildung nachzukommen, wenn sie nicht einen Tag für Unterrichtsbesuche in ihrer Stammschule freigestellt werden. Wenn diese über die Hälfte ihrer Unterrichtsverpflichtung bei uns im Studienseminar arbeiten (s. Anrechnungsstunden), ist es sinnvoll und notwendig, dass die Fachseminarleitungen zusätzlich keine Klassenleitung und möglichst wenig weitere Aufgaben (Aufsichten, Besprechungstermine) übertragen bekommen. Unser Besprechungstag (DB, GüdA, sonstige AG-Termine) ist der Montagnachmittag ab 14:00 Uhr. Einmal im Jahr arbeitet unser Kollegium in einer zweitägigen SiLF/SEV ganztägig zusammen an der Qualitätsentwicklung der Ausbildung – wir bitten darum, den Kolleg*innen die Möglichkeit zu schaffen daran teilzunehmen.
  • Quereinsteigende ohne Prüfung (QOP), die direkt in den Schuldienst eintreten, werden bei uns in der Regel 18 Monate in Pädagogik und in ihrem Fach bzw. ihren Fächern qualifiziert. Ihre Mindestanforderung sind 2 Unterrichtsbesuche in ihren Fächern und in Pädagogik. Wir halten dies für viel zu wenig und ermuntern die QOP immer, sich mehr Unterstützung zu holen (s. gesonderte Informationen). Den QOP werden für ihre Qualifikation 5 Anrechnungsstunden gewährt.
  • Für weiterführende Gespräche, Informationen zur Ausbildung oder andere Absprachen steht Ihnen die Seminarleitung jederzeit gern zur Verfügung.
  • Aktuell: Auf Grund der Pandemiesituation halten wir Sie zeitnah über unsere derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen auf dem Laufenden (u. a. alternative Seminarformen, alternative Formen von Unterrichtsbesuchen, besondere Hygieneschutzmaßnahmen) und würden uns freuen, wenn Sie Ihre schulischen Maßnahmen – soweit sie Ausbildung betreffen – wie gewohnt über Ihre LiVD/QOP/LiAL zu uns transportieren. So kommen wir gemeinsam gut durch diese besondere Zeit.

Mit kollegialen Grüßen,

gez. Kerstin Riegel

(Seminarleitung)

Stand: 01.11.2021