Allgemeines

  • Basis

Grundlage der Organisation, der Umsetzung und der inhaltlichen Ausrichtung des Vorbereitungsdienstes (VD) ist die

APVO-Lehr Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst_2.pdf.

Hier sind in der Anlage die zu entwickelnden Kompetenzen für den Beruf differenziert aufgeführt.

Weitere Informationen beim Kultusministerium

  • Ausbildungsunterricht

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiVD) erteilen in der Regel wöchentlich durchschnittlich zwölf Stunden Ausbildungsunterricht in beiden Fächern, in denen sie bei uns in fachdidaktischen Seminaren ausgebildet werden. In der restlichen Zeit (Vollzeitstelle) arbeiten sie in den Seminaren, schulischen Besprechungen oder an ihren Planungen.

Der Ausbildungsunterricht gliedert sich über die drei Schulhalbjahre in 16 Stunden betreuten Unterricht (BU) – d. h. selbsterteilter Unterricht bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch eine Fachlehrkraft der Ausbildungsschule und 20 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht (EU) – d. h. selbstgestalteter und selbstverantworteter Unterricht. In besonderen Fällen (u.a. Betreuung von Kindern unter 12 Jahren) kann Teilzeit beantragt werden. Bitte melden Sie dies möglichst schon beim ersten Telefonat mit dem Studienseminar an und verabreden ein Informationsgespräch mit der Leitung.

  • Unterrichtsbesuche

Unterrichtsbesuche und anschließende Beratungen durch die Ausbildenden und eventuell die Schulleitung bzw. die Seminarleitung sind – neben den Seminarveranstaltungen – erforderlich, um die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst umfassend im Sinne der zu erreichenden Kompetenzen (s. APVO-Lehr) zu qualifizieren. Eine Benotung einzelner Besuche findet nicht statt, da die Erteilung guten Unterrichts und prozessuale Weiterentwicklung im Hinblick auf Kompetenzentwicklung im Mittelpunkt der Ausbildung stehen.

In der Regel werden LiVD im Studienseminar Hannover I (GHR) insgesamt zehn Mal von den zuständigen Ausbildenden während des Vorbereitungsdienstes im Unterricht besucht. Diese Besuche werden von den Fachseminarleitungen (FSL) bzw. Pädagogikseminarleitungen (PSL) einzeln (ca. sechs Unterrichtsbesuche zur Beratung) und auch gemeinsam (vier gemeinsame Unterrichtsbesuche mit Niederschrift) durchgeführt.

Alle Unterrichtsbesuche bilden unter Berücksichtigung einer prozessualen Entwicklung die Grundlage einer Bewertung, die in die Ausbildungsnote mit eingeht.

  • Schriftliche Arbeit (SchA)

Bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres müssen alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anfertigen, welches sich auf die zu erreichenden Kompetenzen bezieht. Damit sollen sie zeigen, dass sie ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis in der Regel selbstständig auswählen, reflektieren und angemessen darstellen können. Die Note der schriftlichen Arbeit geht in die Ausbildungsnote ein.

  • Gespräch über den Ausbildungsstand (GüdA)

Unter anderem beim Gespräch über den Ausbildungsstand zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat wird über den Stand der Entwicklung und den weiteren Verlauf der Ausbildung gemeinsam mit der Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und deren Ausbildenden gesprochen. Weitere Beratungsgespräche sind nach Absprache möglich.