Allgemeine Infos

Informationen zur berufsbegleitenden, pädagogischen Qualifizierung

für Lehrkräfte (direkter Quereinstieg in den Schuldienst) ohne Staatsexamensprüfung  (hier kurz: QOP)

 

Ziel der berufsbegleitenden Qualifizierung

Ziel der berufsbegleitenden Qualifizierung ist es, dass die Quereinsteiger / Quereinsteigerinnen ohne Prüfung (QOP) die im Folgenden genannten Kompetenzen auf der Grundlage eines Seminarlehrplans in engem Bezug zur Schulpraxis erwerben. Die QOP sollen im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes befähigt werden, Schülerinnen und Schüler individuell so zu fordern und zu fördern, dass diese ihr Leben eigenverantwortlich gestalten und in Gesellschaft und Beruf Verantwortung für sich und andere übernehmen können. Sie sollen auf der Basis der bildungswissenschaftlichen Grundlagen praxisorientierte Kompetenzen aufbauen, die für die Bewältigung der Kernaufgaben aller Lehrkräfte erforderlich sind.

(in Anlehnung an: §2 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, APVO-Lehr und die Handreichung für die berufsbegleitende pädagogisch-didaktische Qualifizierung)

 

Auszug aus den Kompetenzen (insgesamt: s. link APVO-Lehr)

  1. Kompetenzbereich Unterrichten

1.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam.

1.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen Unterricht fach- und sachgerecht sowie schülergerecht und lernwirksam durch. …

1.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst evaluieren und reflektieren Unterricht. …

  1. Kompetenzbereich Erziehen

2.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst vermitteln Wertvorstellungen und Normen und fördern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. …

2.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsprozesse in der jeweiligen Lerngruppe. …

2.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gehen konstruktiv mit Schwierigkeiten und Konflikten in Unterricht und Schule um. …

2.4 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst kooperieren mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten. …

  1. Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern

3.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beurteilen die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern nach transparenten Maßstäben. …

3.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erkennen Beratungsbedarf, beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte und nutzen die Möglichkeiten der kollegialen Beratung. …

3.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beobachten, beschreiben und analysieren die individuellen Lernvoraussetzungen und –entwicklungen der Schülerinnen und Schüler und entwickeln auf der Basis dieser Diagnose geeignete Fördermaßnahmen. …

  1. Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz

4.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nehmen Schule als sich entwickelndes System wahr. …

4.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln die eigene Berufskompetenz weiter. …

  1. Kompetenzbereich Personale Kompetenzen

5.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln ein professionelles Konzept ihrer Lehrerrolle und ein konstruktives Verhältnis zu den Anforderungen des Lehrberufs. …

5.2 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst übernehmen Verantwortung für sich und ihre Arbeit. …

5.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst agieren mit allen an Schule Beteiligten verantwortungsbewusst. …

(Zitatauszüge: Anlage der APVO – Lehr)

Ihr Vertrag mit der Schule und die Anforderungen des Kultusministeriums an gute Lehrkräfte (s. „Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst“, Kriterien guten Unterrichts; Handreichung und APVO-Lehr) sind Basis unseres gemeinsamen Arbeitens und Ihrer Qualifizierung. Nähere Infos unter www.mk.niedersachsen.de/startseite/lehrkraefte/wege_den_schuldienst

  • Rahmen
  • Allgemeines
  • In der Regel haben Sie 18 Monate eine berufsbegleitende Qualifizierung ab dem Einstellungstag (s. Vertrag der Schule).
  • Sie nehmen an einer mind. dreitägigen Einführungsveranstaltung für Ihre Qualifizierung im Seminar teil. Diese wird entweder vom NLQ regional übergreifend oder vom Studienseminar (immer zu Beginn des Schulhalbjahres) ausgerichtet. In der Schule werden Sie unabhängig davon zwei Tage eingeführt.
  • Die Teilnahme / Mitarbeit an einem pädagogischen und einem oder zwei fachdidaktischen Seminar/en (s. Vertrag mit der Schule) ist verpflichtend. Ihnen werden 5 Wochenstunden Unterrichtsbefreiung zur Seminarteilnahme gewährt. In unserem StS Hannover I GHR bedeutet dies für Sie:
  • Sie arbeiten aktiv im Hinblick auf die von Ihnen zu erreichenden Kompetenzen nach APVO-Lehr in den Einführungstagen und den fachdidaktischen und im pädagogischen Seminar mit. Das bedeutet, dass Sie selbstverständlich die gestellten Studienaufgaben (auch z.T. zu Hause) bearbeiten.
  • Sie können im Rahmen der Fachseminare an Seminarhospitationen für Ihre Weiterentwicklung teilnehmen, müssen aber selbst keine ausrichten.
  • Alle 14 Tage besuchen Sie ein pädagogisches Seminar dienstags von 11-15 Uhr und
  • i. d. R. alle 14 Tage zwei/ein Fachseminar/e lt. Seminarterminplan dienstags oder donnerstags
    (Fach/Fächer nach Vertrag, Termine bekommen Sie im Kontaktgespräch mit der Seminarleitung).
  • Sie arbeiten transparent und verlässlich mit unserer Verwaltung und den Ausbildenden zusammen (Adressenänderungen angeben, Reisekosten abrechnen…).
    • Von der Schulleitung soll eine Mentorin/ein Mentor zu Coachingzwecken bestimmt werden. Dafür bekommt diese/r eine Anrechnungsstunde.
    • Die Schulleitung fördert durch weitere Beratungsbesuche.
    • Ihre Fachseminarleitung/en und pädagogische Seminarleitung coachen und beraten Sie. Nach den Beratungsgesprächen mit der Seminarleitung zu Beginn und im Laufe der Qualifizierung durch die Seminarleitung, werden alle Beteiligten (auch die schulischen Verantwortlichen) zur Halbzeit der Qualifizierung zu einem gemeinsamen Gespräch zur Qualifizierung eingeladen (s. 3.2.3).
  • In den Fachseminaren und pädagogischen Seminaren werden Themen aus der Schulpraxis, dem Schulrecht sowie der jeweiligen Fachdidaktik und der Methodik bearbeitet. Sie können sich mit all Ihren Fragen und Bedarfen selbstverständlich an Ihre Ausbildenden wenden. Im Rahmen der Teilnehmerorientierung werden entsprechende Themen in die Seminararbeit aufgenommen (s. Leitbild).
  • Die Seminarleitung führt ein erstes Kontaktgespräch mit QOP und der Einführungswoche (Informationen über Maßnahmen – Infomappe – ca. 1 Std.) – Termine werden vorher verabredet.

 

Unterrichtsbesuche

  • Es werden mind. 2 Unterrichtsbesuche pro Fach bzw. im Pädagogikseminar von den Fachseminarleitungen bzw. Pädagogikseminarleitungen durchgeführt (insgesamt als Minimum 4 Unterrichtsbesuche bei einem anerkannten Fach und 6 Unterrichtsbesuche bei zwei anerkannten Fächern). Bitte terminieren Sie diese Unterrichtsbesuche vorausschauend.

Die Unterrichtsbesuche sind bei zwei anerkannten Fächern folgendermaßen aufgeteilt:

1.bis 6. Monat der Qualifizierung:

1.UB durch PSL

2.UB durch FSL Fach A

  1. bis 12. Monat der Qualifizierung:

3.UB durch FSL Fach B

4.UB durch PSL (+ Lerngruppenanalyse)

  1. bis 18. Monat der Qualifizierung:

5.UB durch FSL Fach A

6.UB durch FSL Fach B

(Bei einem anerkannten Fach wird der 3. UB ins letzte Drittel verlegt und 5./6. UB entfällt)

  • Ein wirklich sinnvolles und weiterführendes Coaching in der Praxis im Hinblick auf die Kompetenzentwicklung von Lehrkräften ist aber bei so wenigen Unterrichtsbesuchen kaum möglich. An dieser Stelle ist Ihre Selbstverantwortung gefragt: Sie können und müssten sich um weitere Coaching- oder Gesprächstermine selbst kümmern! Aus unserer Sicht ist dies im Sinne des angestrebten qualitätsvollen Unterrichts und der Anlage lebenslangen Lernens dringend erforderlich.
  • Die Schulleitung oder Mentor/-in sollte möglichst an den Coaching-Terminen (Unterricht und Beratung) beteiligt sein.
  • Für einen Unterrichtsberatungsbesuch legen Sie zur Intensivierung des Gesprächs v. a. über Ihre Planungskompetenzen ein Kurzentwurf am Tag selbst vor (detaillierte Infos s. Kapitel 5).
  • Weitere Infos zur Beratung können Sie dem Beratungskonzept dieser Mappe entnehmen. Ihre Halbjahresplanung geben Sie zu Beginn jedes Halbjahres für eine fachliche Rückmeldung bei Ihren Fachseminarleitungen ab.

 

Gespräch über den Qualifizierungsstand (GüdQ)

  • Circa im achten Monat der Qualifizierung wird ein Gespräch mit Ihrer Leiterin des pädagogischen Seminars, Ihren Fachseminarleitungen und Ihrer Schulleitung sowie Mentorinnen oder Mentoren mit dem Ziel der Feststellung des Unterstützungsbedarfs und dem Stand der Qualifizierung geführt.

 

Gutachten

  • Ihre Schulleitung prüft nach Ablauf der Probezeit (i. d. R. sechs Wochen), ob eine Befähigung voraussichtlich nach 18 Monaten zu erwarten ist und meldet dies an die NLSchB.
  • Die Schulleitung prüft zum Abschluss der Maßnahme die Eignung (Bericht an die NLSchB).
  • Die Seminarleitung, Frau Riegel, gibt der Schulleitung sowie den QOP zur Kenntnis zum Ende der Qualifizierungszeit eine kompetenzorientiert formulierte Zusammenfassung der Stellungnahmen (Kurzgutachten) der Fachseminarleitungen (FSL) / pädagogischen Seminarleitungen (PSL) schriftlich weiter. Die Stellungnahmen der FSL und PSL werden der Schulleitung im Anhang weitergeleitet – diese entscheidet, ob die Stellungnahmen an den QOP gegeben werden.      
  • Die Schulleitung verfasst das endgültige Gutachten auf der Basis der Rückmeldungen aller Ausbildenden (Schulleitung, Mentorinnen und Mentoren, Fach- und Pädagogikseminarleitungen) und sendet es an die NLSchB

 

Reisekosten

Reisekosten werden auf Antrag für alle dienstlich zurückgelegten Fahrten im Zusammenhang mit der Qualifizierung erstattet. Entweder gilt dies für den Fahrpreis für öffentliche Verkehrsmittel (Vorlage der Fahrkarten erforderlich) oder als Pauschale bei PKW-Benutzung (20 Cent pro Kilometer). Die Entfernungen müssen möglichst genau angegeben werden (Entfernungen z. B. unter www.falk.de). Als Grundsatz gilt, dass Sie als Landesbedienstete/r verpflichtet sind, dem Land Niedersachsen die niedrigsten Kosten zu verursachen. Die Reisekostenabrechnung muss auf Antragsformularen durchgeführt werden. Sie finden diese in Ihrer Einführungsmappe, bekommen sie im Sekretariat, im n-line oder im Internet unter: www.e-forms.niedersachsen.de > Formulare > Reise- und Umzugskosten > 035_015 – Reisekostenrechnung -Lehrkräfte- und 035_016 – Anlage zur Reisekostenrechnung – für Seminarteilnehmer -.

 

Verschlüsselung

Aus Datenschutzgründen müssen Sie etwaige Dokumente mit personenbezogenen Daten (z.B. Kurzentwürfe für Ihren Unterricht oder Zeugnisse) immer verschlüsselt an unsere Poststelle oder die Ausbildenden senden.